Fallschirm als Handgepäck im Flugzeug

Aktualisiert: März 3, 2014
Flughafen Securitybereich
© Julien GONG Min, Flickr

Wer sein Fallschirmgurtzeug als Handgepäck im Flugzeug mitnehmen will, darf sich auf eine genauere Kontrolle und manchmal auch viele Rückfragen einstellen. Da es hier immer wieder zu „scheinbar“ willkürlichen Entscheidungen von Mitarbeitern der Flughafensicherheit kommt, habe ich mir vorgenommen diese Seite als Hilfe auf- und auszubauen. Ich bitte in den Kommentaren um Mithilfe von erfahrenen Urlaubsspringern, damit uns allen das Reisen mit Fallschirm im Handgepäck erleichtert wird!

Weiter unten sind einige Dokumente verlinkt, die man zur Sicherheit ausgedruckt im Handgepäck dabeihaben sollte. Diese könnten die Diskussion mit einem engagierten Mitarbeiter im Sicherheitsbereich erleichtern.

Nachfragen schadet nicht

Nach einem problematischen Check-In in Frankfurt, hat der User emetib aus dem mySkydive Forum bei der Frankfurter Bundespolizei nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

[…] Fallschirme sind nicht an der Anlage 4-C der Verordnung EU-185/2010 genannt und damit nicht den an Bord eines Luftfahrzeuges verbotenen Gegenständen zuzuordnen. Wie Sie schildern, unterliegen diese Fallschirme auch nicht den Gefahrgutverordnungen. Vorbehalte zur Beförderung seitens des Sie befördernden Luftfahrtunternehmens (BA) bestehen nicht. Insofern steht einer Mitnahme als Handgepäck nichts im Wege. Ich empfehle Ihnen jedoch die Mail auszudrucken und an Ihrem Abflugtag mitzunehmen, um sie an der Kontrollstelle, wenn nötig, vorzulegen. Sollten sich dennoch Schwierigkeiten ergeben, kontaktieren Sie bitte meine Kollegen der Operativen Steuerung der Luftsicherheitskontrollen […]

Erfreuliche Antwort (!) und gleichzeitig ein Leitfaden, wie man selbst seine Reise vorbereiten könnte:

  • Kontaktdaten der Bundespolizei oder noch besser der Luftsicherheit des jeweiligen Flughafens raussuchen
  • Email formulieren oder für Faule: Anschreiben unten kopieren
  • Antwort ausdrucken und zusammen mit der Röntgenkarte des AADs im Handgepäck dabei bzw. am Gurtzeug haben
  • Telefonnummer der zuständigen Luftsicherheit/Bundespolizei im Handy speichern, für alle Fälle
  • Natürlich die Erfahrung mit uns in den Kommentaren teilen!

Sicherheitscheck

Kleine Anekdote, die sich tatsächlich so zugetragen haben soll: Wenn die Security aus Neugier nachfragt und ihr auf das AAD zu sprechen kommt, dann denkt doch mal darüber nach, ob ihr Eure Begeisterung über dieses lebensrettende Equipment wirklich mit den Worten „Sprengsatz“ und „Guillotinen-Messer“ kundtun wollt. Das das Sicherheitspersonal hier hellhörig wird, dürfte niemanden überraschen! Eine etwas allgemeinere Formulierung wie „löst automatisch den Reserveschirm aus“ entspricht ebenfalls der Wahrheit.

Zwar sind sowohl Cypress als auch Vigil von europäischen und amerikanischen Behörden offiziell als „nicht von Sprengstoffregelungen betroffen“ deklariert und somit eigentlich als Kabinengepäck freigegeben; das jedoch (nicht springendes) Sicherheitspersonal lieber zu vorsichtig agiert und auch nicht alle spezifischen Regelungen und Freigaben kennen kann, sollte wirklich jeder verstehen. Seid freundlich und legt alle Ausdrucke vor und erzählt nach dem Urlaub in den Kommentaren wie es lief.

Anschreiben – Email Entwurf

Solltet Ihr bei der Flughafensicherheit bzw. der Bundespolizei schriftlich nachfragen wollen, könnt Ihr gerne diese Vorlage als erste Idee verwenden. Ihr müsst an einigen Stellen Ersetzungen vornehmen bzw. eine Alternative auswählen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich trete in Kürze eine Urlaubsreise vom Flughafen [NAME DES FLUGHAFEN] mit [NAME DER AIRLINE] an und würde dabei gerne meinen Sportfallschirm als Handgepäck mitnehmen, laut des befördernden Luftfahrtunternehmens kein Problem:
[LINK ZUR AIRLINE FAQ-SEITE FALLS DIESE EXISTIERT]

Meinem Wissen nach unterliegen Sportfallschirme keinen Gefahrengutverordnungen und auch in der EU Verordnung EU-185/2012 im Anhang 4C konnte ich keinen Hinweis auf ein Verbot erkennen:
http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/S/Rechtsvorschriften/VO_185_2010.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Mein Fallschirm besitzt das automatische Notfallsystem „[CYPRESS/VIGIL]“. Für dieses Notfallsystem könnte Abschnitt f) der Verordnung und hierbei konkret die“Sprengkapsel“ zutreffen, welche den Öffnungsvorgang des Reservefallschirms in einem Notfall einleitet.

[FÜR CYPRESS] Dieses Fallschirm-Notauslöse-System „Cypress“ wurde von amerikanischen Behörden und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) als unbedenklich im Hinblick auf die enthaltende Zündungsvorrichtung und damit den Transport in Flugzeugen eingestuft:
http://www.cypres.cc/index.php?option=com_remository&Itemid=89&func=startdown&id=32&lang=de
http://www.cypres.cc/index.php?option=com_remository&Itemid=89&func=startdown&id=130&lang=de

[FÜR VIGIL] Dieses Fallschirm-Notauslöse-System „Vigil“ wurde von europäischen und amerikanischen Behörden als unbedenklich im Hinblick auf die enthaltende Zündungsvorrichtung und damit den Transport in Flugzeugen eingestuft:
http://www.vigil.aero/wp-content/uploads/USDOT.jpg
http://www.vigil.aero/wp-content/uploads/DOT-BEL.pdf

Leider haben Fallschirmspringer hin und wieder Probleme im Security Bereich, wenn sie ihre Ausrüstung als Handgepäck mitnehmen wollen. Da Sie als zuständige [LUFTSICHERHEIT/BUNDESPOLIZEI] dies individuell für ihren Flughafen regeln können, wollte ich mich vorab bei Ihnen erkundigen, ob der Transport als Handgepäck bei Ihnen erlaubt ist. Würden Sie mir freundlicherweise eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen, welche ich im Falle einer Diskussion den Mitarbeitern im Sicherheitsbereich als Ausdruck vorlegen könnte?

Ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

[UNTERSCHRIFT]

Dokumente der AAD Hersteller

Die AAD Hersteller stellen uns einige Dokumente zur Verfügung, die man sicherheitshalber mit zum Flughafen nehmen sollte:

Vigil

Hier würde ich die X-RAY Card und die amerikanische Freigabe ausdrucken, je nach Urlaubsort noch die europäische.

Vigil hat in Deutschland keine offizielle Genehmigung von Seiten der Bezirksregierungen bzw. der Dezernate für Luftsicherheit. Da sie jedoch sowohl Freigaben von französischer als auch amerikanischer Seite haben, sollte es keine Probleme bereiten, eine Einzelfreigabe zu erlangen (siehe auch unten „Antworten vom Flughafen – Düsseldorf / Weeze“).

Auf Nachfrage bei Vigil bzgl. der unsicheren Situation in Deutschland, habe ich folgende Antwort bekommen:

The only part concerned in a AAD (automatic activation device) system (Vigil or other brand) is the pyrotechnical cutter (part number 9582006 lazered on each cutter). The American, French and Belgian authorities made a specific declaration (after testing) that those cutters are not considered as dangerous goods (UN0000) and can therefore been taken in a passenger airplane. The documents attached are the copies of the official documents. Each country has maybe other specific rules but the American and French authorities are one of the most difficult countries linked to security. We didn’t really have any feedback of a customer who couldn’t travel due to a security problem in 10 years’ time and 30000 units in the field worldwide.

Each vigil sold is delivered with a specially made X-ray card showing the unit placed in the original alu case packaging or mounted in the rig.

Das klingt gut, allerdings vermute ich auch, das selten konkret auf den AAD Hersteller bei der Security eingegangen wird und die Mitnahme eines Fallschirms pauschal abgelehnt wird. Das man sich deswegen dann an den AAD Hersteller wendet, ist tatsächlich eher unwahrscheinlich 😉

Daher habe ich bei Vigil nachgefragt, ob Sie ihren AAD durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) prüfen lassen würden, um uns allen das Leben beim Reisen ein wenig zu erleichtern (Antwort steht noch aus).

Cypres

Hier würde ich die X-RAY bzw. Airtravel Card und die deutsche Freigabe ausdrucken, je nach Urlaubsort noch die amerikanische oder französische.

Von deutschen Flughäfen aus sollte es (bezogen auf den AAD) keine Probleme geben, da Cypress ihren Öffnungsautomat durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) prüfen liess und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich des Transports im Handgepäck bekam (siehe auch unten „Antworten vom Flughafen – Düsseldorf / Weeze“).

Fluglinien

Zumindest einige Fluglinien haben auf ihren Webseiten Statements bzgl. der Mitnahme von Fallschirmen im Handgepäck veröffentlicht, zum Ausdrucken hier die Links:

Antworten von Flughafen

Wir können natürlich nicht sicherstellen, das die folgenden Antworten der Flughäfen bei Eurem Reiseantritt von der Security im Falle einer Diskussion akzeptiert werden, aber als Anhaltspunkt können Sie schon dienen und ausgedruckt eventuell als Diskussionsgrundlage dienen.

Frankfurt

Sehr geehrter Herr Dr. XYZ,

vielen Dank, dass Sie bezüglich dieser Problematik noch einmal an uns gewandt haben. Es tut mir leid, dass Sie am 08.04.2013 noch einmal zum Check – In Schalter verwiesen worden sind. Die Ihnen daraus enstandenen Umstände bitte ich Sie zu entschuldigen. Fallschirme sind nicht an der Anlage 4-C der Verordnung EU-185/2010 genannt und damit nicht den an Bord eines Luftfahrzeuges verbotenen Gegenständen zuzuordnen. Wie Sie schildern, unterliegen diese Fallschirme auch nicht den Gefahrgutverordnungen. Vorbehalte zur Beförderung seitens des Sie befördernden Luftfahrtunternehmens (BA) bestehen nicht. Insofern steht einer Mitnahme als Handgepäck nichts im Wege. Ich empfehle Ihnen jedoch die Mail auszudrucken und an Ihrem Abflugtag mitzunehmen, um sie an der Kontrollstelle, wenn nötig, vorzulegen. Sollten sich dennoch Schwierigkeiten ergeben, kontaktieren Sie bitte meine Kollegen der Operativen Steuerung der Luftsicherheitskontrollen unter der Telefonnummer 069-34004139, die eine Kopie dieser Nachricht erhalten.

Herr Dr. XYZ, ich wünsche Ihnen eine angenehme Reise.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/ Main
Postfach 75 02 64
60532 Frankfurt am Main
Sachbereich 14 – Gefahrenabwehr

Düsseldorf

In den Kommentaren hat Laura mitgeteilt, dass Sie von der Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafens bzgl. Ihres Cypres bestückten Fallschirms eine positive Zusage erhalten hat:

Ihr Fallschirm mit dem automatischen Notfallsystems “CYPRES“ stellt keinen verbotenen Gegenstand gemäß Anlage 4-C der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 dar und ist damit nicht den an Bord eines Luftfahrzeuges verbotenen Gegenständen zuzuordnen. Ihr Fallschirm mit dem angegebenen Notfallsystem unterliegt auch nicht den Gefahrgutverordnungen. Insofern ist gegen die Mitnahme Ihres Fallschirms als Handgepäck, bei entsprechender Einhaltung der Handgepäckbestimmungen Ihres Luftfahrtunternehmens hinsichtlich Größe und Gewicht, nichts einzuwenden. Ungeachtet der Mitnahmeerlaubnis kann es jedoch aufgrund der Besonderheit Ihres Gepäckstückes an der Luftsicherheitskontrollstelle zu gesonderten Überprüfungen Ihres Fallschirms kommen.

Von Düsseldorf liegt mir persönlich bisher keine schriftliche Aussage vor, jedoch hat der zuständige Mitarbeiter für „Niederrhein (Weeze bzw. Düsseldorf/Weeze)“ mit der zuständigen Behörde Rücksprache gehalten und dabei kam folgendes heraus:

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, dass ich heute telefonische Rücksprache mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde am Flughafen Düsseldorf gehalten habe und […] auch am Flughafen Düsseldorf keinesfalls jeder Fallschirm im Handgepäck problemlos mitgeführt werden darf, da es sich auch am Flughafen Düsseldorf stets um Einzelfallentscheidungen handelt.

Also auch hier besser vorher schriftlich nachfragen!

Niederrhein (Weeze bzw. Düsseldorf/Weeze)

Die Bundespolizei habe ich bisher leider nur telefonisch erreicht, die Aussage war aber ganz klar:

Die Mitnahme als Handgepäck ist kein Problem, solange die von der Airline vorgegebenen Maße nicht überschritten werden.

Sicherheitshalber die Telefonnummer der Bundespolizei im Handy mitnehmen:
+49 (0) 28 37 / 66 62 03

Die Luftsicherheit hingegen antwortet ein wenig anders. Hier sind offiziell Fallschirme erlaubt, die entweder keinen AAD oder aber einen Cypress eingebaut haben. Für Vigil liegt leider keine allgemein gültige Erlaubnis vor. Hier sollte man sich vorab schriftlich eine Erlaubnis einholen, um Probleme zu vermeiden! Ich hatte einen mehrteiligen, sehr positiven und ausführlichen Emailverlauf mit der zuständigen Person der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 26 – Luftsicherheit).

Die erste Antwort lautete:

Sehr geehrter Herr XYZ,

als zuständige Luftsicherheitsbehörde für den Flughafen Niederrhein (Weeze) möchte ich Ihre Anfrage gerne wie folgt beantworten:

Bei einem Fallschirm, egal ob sportlicher- oder konventioneller Art kommt es aus luftsicherheitsrechtlichen Gründen darauf an, durch welchen Mechanismus dieser bzw. das Notfallsystem geöffnet wird. Wird die Zündung des Fallschirm-Notauslöse-Systems durch eine kleine Sprengkapsel ausgeführt, so ist die Mitnahme des Fallschirms zwar erlaubt, jedoch die Mitnahme der Zündvorrichtung untersagt. Eine Ausnahme bildet hier das Lebensrettungssystem „CYPRES“, welches zwar über eine pyrotechnische Notfallauslösung verfügt, jedoch durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) als unbedenklich für den Transport in Flugzeugen eingestuft wurde. Sollte Ihr Fallschirm also über das Lebensrettungssystem „CYPRES“ verfügen, und Sie können  an der Kontrollstelle einen entsprechenden Nachweis erbringen (z.B. Vorlage einer Sicherheitskarte), so steht der Mitnahme Ihres Fallschirms im Hand- aber auch im aufgegebenen Reisegepäck nichts entgegen. Sollte Ihr Fallschirm jedoch über ein anderes pyrotechnisches Lebensrettungssystem verfügen, so dürfen Sie den Fallschirm  zwar befördern, jedoch unterliegt die gesamte Zündvorrichtung einem Beförderungsverbot nach luftsicherheitsrechtlichen Vorgaben. Sollte es sich letztlich um einen Fallschirm der „älteren Generation“ handeln, bei dem die Notfallauslösung noch mechanisch  und nicht pyrotechnisch erfolgt, so ist in diesem Fall eine Beförderung im Hand- und Reisegepäck selbstverständlich möglich und unbedenklich.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen einen guten Flug ab Weeze.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
XXXXXX
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26 – Luftsicherheit –
Flughafenring 1 (Terminal)
47652 Weeze

Da ich einen Vigil eingebaut habe, habe ich nochmals detailliert nachgefragt, Links zu den Vigil Dokumenten beigefügt, bin auf die Flugverordnung eingegangen etc. und habe zudem erwähnt, das ich die Antwort gerne veröffentlichen würde, um Springern bei zukünftigen Flügen über Weeze einen Leitfaden mitgeben zu können. Nach Prüfung durch den zuständigen Mitarbeiter habe ich dann folgende Antwort inklusive einer Einzelfreigabe erhalten:

[…] wie Sie richtigerweise festgestellt haben, wird in den einschlägigen EU-Verordnungen nicht explizit auf die Beförderung von Fallschirmen im Reise- oder Handgepäck eingegangen. Dies hat leider zur Folge, dass es diesbezüglich innerhalb der EU, selbst innerhalb Deutschlands, zu unterschiedlichen Handhabungen im Umgang mit der Beförderung von Fallschirmen kommen kann. Als zuständige Luftsicherheitsbehörde für den Flughafen Niederrhein habe ich mich an die verschiedensten Verordnungen der Europäischen Union, aber auch an nationale, einschlägige Gesetze zu halten. Gemäß der VO (EU) 185/2010, Anlage 4-C (Liste der verbotenen Gegenstände) dürfen „Sprengkapseln“ nicht mit in den Sicherheitsbereich eines Flughafens oder mit an Bord eines Flugzeuges genommen werden.

Einige Hersteller von Lebensrettungssystemen für Fallschirme (z.B. CYPRES) haben dies zum Anlass genommen, Ihre Lebensrettungssysteme einer Prüfung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) oder durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) zu unterziehen, um eine Gefährdung für die Luftsicherheit nachweislich ausschließen zu können. Diese Nachweise werden durch die zuständigen Luftsicherheitsbehörden auch anerkannt.

In Ihrem Fall gehe ich nun davon aus, dass Sie über das baugleiche System des belgischen Herstellers „Vigil“ verfügen und dieses System auch morgen, auf Ihrem Flug ab Weeze mit sich führen werden.

Ich habe Ihre E-Mail zum Anlass genommen, den Sachverhalt noch einmal eingehend zu prüfen. Anhand der durch Sie eingereichten Unterlagen und Dokumente, komme ich zu dem Ergebnis, dass es sich tatsächlich um eine Baugleichheit der Lebensrettungssysteme handelt. Hierzu habe ich die Röntgenbilder des Systems CYPRES mit denen des Systems der Firma Vigil verglichen. Ebenso haben Sie mir einen Nachweis des US Department of Transportation erbracht, welches die Ungefährlichkeit bescheinigt. Da es sich bei den USA um einen Drittstaat handelt, in dem Sicherheitsstandards angewandt werden, die als den gemeinsamen Grundstandards gleichwertig anerkannt werden, ist es mir möglich, diesen Nachweis auch anzuerkennen.

Hiermit genehmige ich Ihnen die Mitnahme Ihres Fallschirms mit dem Rettungssystem der Firma Vigil im Hand- oder Reisegepäck unter der Bedingung, dass Sie an der Kontrollstelle die entsprechende „X-RayCard“ zum Abgleich des Röntgenbildes vorlegen können.

Da es sich bei meiner Entscheidung um eine Einzelfallentscheidung handelt, begründet meine Genehmigung keinesfalls eine allgemeine Erlaubnis zur Mitnahme von Fallschirmen, insbesondere nicht an anderen deutschen oder EU-Flughäfen.

Ebenso verweise ich ausdrücklich die AGB bzw. die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

Um Missverständnisse bei der Handgepäckkontrolle am Flughafen Niederrhein zu vermeiden, möchte ich Sie bitten, meine Genehmigung zur Mitnahme des Fallschirms ausgedruckt mitzuführen und auf Verlangen der Kontrollkräfte vorzulegen. […]

Schreibt einfach eine Email oder ruft an, die Kontaktdaten sind:

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26 – Luftsicherheit –
Flughafenring 1 (Terminal)
47652 Weeze

Email: luftsicherheit@brd.nrw.de
Tel.: +49 (0) 28 37 / 66 62 50

Hamburg

In den Kommentaren hat P.P. die Antwort der Bundespolizei vom Flughafen HAM (Hamburg-Fuhlsbüttel) geteilt:

BPol Flughafen FUHLSBÜTTEL / HH

Sehr geehrter Herr XXX,

gegen die Mitnahme Ihres Sportfallschirms, mit dem automatischen Notfallsystem „CYPRES“, im Handgepäck, ist nichts einzuwenden.

Bitte weisen Sie zu Beginn der Luftsicherheitskontrolle die eingesetzten Mitarbeitenden auf den von Ihnen mitgeführten Fallschirm hin und legen diesen getrennt von Ihren anderen Sachen zur Luftsicherheitskontrolle vor.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXXXXX
__________________________________________________
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg I Luftsicherheit
Flughafenstraße 1 -3 I 22335 Hamburg

Telefon: 040 50027 – 132 I Fax: 030 204561 – 2430

Weitere Dokumente & Links

Die Liste nicht erlaubter Gegenstände, die vom Security Personal bemängelt werden, basiert auf der EU Verordnung EU-185/2010 Anlage 4C und hier sind Sport-Fallschirme (ebenso wie Gleitschirme) nicht aufgeführt :

Es wird jedoch in manchen Fällen mit dem Punkt f) in der EU-185/2010 Anlage 4C  argumentiert. Hier werden „Sprengkapseln“ genannt und der Auslösemechanismus des AAD als solcher ausgelegt.

Bitte fragt sicherheitshalber vor Flugantritt schriftlich nach und teilt uns das schriftliche Feedback in den Kommentaren mit. Hoffentlich können wir so gemeinsam eine zentrale Sammelstelle aufbauen und Argumente für die Security beim Antritt der nächsten Sprungreise sammeln.

Ich springe mit einem breiten Grinsen aus einem funktionierenden Flugzeug und bin süchtig nach Freefly, Internet, TV-Serien und den Wettervorhersagen fürs Wochenende ... in der Zeit dazwischen bastle ich an dieser Webseite.

17 Kommentare

  1. Lars

    Sep 23, 2014 at 22:40

    Super Seite, das hat bisher gefehlt. Ich kann folgende Erfahrungen beisteuern.

    Auf dem Flug mit Royal Jordanian (Berlin Tegel nach Dubai via Jordanien) war einzig in Berlin Tegel etwas kritisch. Ich wollte das Gurtzeug als Handgepäck in einer Gearbag mitnehmen. Der Sicherheitsbeamte war sich trotz Vorlage der Cypres Karte unsicher und rief wohl beim Gate direkt an. Im Endeffekt sollte der Pilot dann entscheiden. Als der Pilot dann positiv entschieden hat, bat er noch die Crew entscheiden zu lassen ob genug Platz sei. Als das alles entschieden war, gab mir der Ramp Agent grünes Licht zur Mitnahme als Handgepäck. Eine Zitterpartie in dem Moment. Alle weiteren Teilstrecken stellten gar keine Problem dar. Niemand interessierte sich mehr soviel für den Schirm wie die Beamten in Tegel.

    Meine zweite Erfahrung Air Berlin via Mallorca nach Sevilla. Auch hier gab es nur in Berlin Tegel Klärungsbedarf. Obwohl eine Freundin vorher mit Air Berlin gesprochen hat, hat schon bei Nachfrage am Check-In der Bedienstete verweigert, dass die Schirme (drei) mit in die Kabine dürfen. Nach einiger Diskussion am Air Berlin Schalter und hin und her Telefonieren von Air Berlin mit der für das Gepäck zuständigen Firma am Check-In durften wir die Schirme dann doch mitnehmen. Auch hier wieder nur in Berlin Tegel diskussion-bedürftig, alle anderen Strecken problemlos.

    Der nächste Urlaub steht vor der Tür, ich werde im Nachgang gerne von den Erfahrungen mit Lufthansa und United berichten.

    Wobei United die Mitnahme in der Kabine ausdrücklich erlaubt, hier der Link zur Aufnahme in das Dokument:
    https://www.united.com/web/de-DE/content/travel/baggage/sports.aspx

    Zitat: „Bei United Airlines können Fallschirme oder Gleitschirme als Gepäckstück aufgegeben werden. Ein Fallschirm oder Gleitschirm, der mit an Bord genommen wird, darf die Größenbeschränkungen für Handgepäck, die für die Verstauung unter einem Flugzeugsitz gelten, nicht überschreiten. Falls die Artikel als Gepäckstücke aufgegeben werden, werden alle für Übergepäck, Übergröße und Übergewicht geltenden Gebühren berechnet. Für das erste oder zweite aufgegebene Gepäckstück können Servicegebühren anfallen.“

    • Kevin

      Sep 23, 2014 at 22:53

      Hi Lars, Danke Dir das Du Deine Erfahrung hier teilst! Ich nehme das gerne mit in die Liste auf.
      Laut meinen Recherchen ist es abhängig vom Flughafen, aber die Fluggesellschaft selbst hat auch nochmal ein Mitspracherecht (Hausrecht) wenn sie informiert wird. Von daher: am besten vorher alles klären. Bei meinem letzten Urlaub war es auf marokkanischer Seite auch völlig egal, nur die Deutschen waren “übervorsichtig” 😉
      Freue mich, wenn Du nochmal von Deinen Erfahrungen mit Lufthansa und United erzählst.
      Viele Grüße Kevin

  2. JC

    Aug 8, 2015 at 16:35

    Hallo, leider funktioniert der Link zur EU Verordnung nicht mehr und ich kann das Dokument sonst nirgendwo finden. Hat jemand einen aktuellen Link? Danke!

    • Kevin

      Aug 8, 2015 at 19:07

      Hi JC, danke für den Hinweis! Habe die entsprechende Stelle angeschrieben und um einen neuen Link zu dem Dokument gebeten. Werde es hier posten, sobald ich mehr weiß. Grüße Kevin

  3. Horst Metzig

    Mrz 6, 2016 at 07:45

    Hallo,

    Ich war schon mit Fallschirm auf Flugreisen. Ich bin einfach sprungbereit, also mit Fallschirm am Körper sprungbereit, durch die Sicherheitskontrolle. Ein Fallschirm ist ein Rettungsgerät im Fall eines Notfall im Flugzeug, so meine Begründung. Da macht es keinen unterschied, ob es sich um ein Sportfallschirm oder Rettungsfallschirm handelt. Ich fühle mich einfach sicherer mit sprungbereiten Fallschirm im Flugzeug, egal welches.

    • Alex

      Jul 24, 2016 at 14:45

      Hallo Horst, hast du diese Begründung schon mal im Ernstfall angewendet? Ich will zum ersten Mal meinen Fallschirm im Handgepäck mitnehmen und reise von Frankfurt ab. Leider sind die Sicherheitskräfte dort m.E. schon etwas schroffer und sehr empfindlich, wenn man ihre Meinung und absolute Autorität nicht akzeptiert, ich habe schon die negativsten Erfahrungen in Frankfurt machen müssen. Letztens haben sie sich am Pieper im Helm gestört, und nachdem ich ihnen erklären konnte, was es ist und wofür, wurde mein ganzer Koffer mit Teststreifen für Drogen bearbeitet. Well, anscheinend wollte der Sicherheitsmitarbeiter nicht so einfach nachgeben und setzte noch eins drauf, keine Ahnung, in was für Klisches sie dort denken. Ich meine, was ein Pieper ist, musst du dem erst erklären, aber dass man Skydiver auf Drogen prüfen kann, wussten sie?! Vielleicht hab ich einen Fehler gmacht, in dem ich dem Mitarbeiter dort, bevor mein Koffer hinter den Lamellen verschwand, vorgewarnt hatte, dass da ein Höhenmesser drin ist, weil der auf Bildschirm so mitten im Helm für einen Unwisenden natürlich schon seltsam aussehen mag. Der Mitarbeiter war ein Ausländer ohne gescheites Deutsch, er hat nur Messer verstanden, hinterfragte das, worauf ich versucht habe ihm in anderen Worten zu erklären, was ein Höhenmesser ist, daraufhin sagte er mir, ich hätte doch gerade vorhin zugegeben, dass ich ein Messer dabei habe. Erst ein deutscher Kollege von ihm, der dazu kam kam, konnte die Situation aufklären.

    • Chris

      Mrz 5, 2020 at 11:45

      Hallo Horst,

      ich freue mich schon auf den Erfahrungsbericht aus dem Befragungsraum der Bundespolizei. Ganz sicher bist Du nicht mit Gurtsystem am Körper durch die Kontrolle gekommen. Deine absurde Geschichte könnte Sportspringer zu dem Glauben verleiten, mit Dreistigkeit, Trotz und erfundener Flugangst käme man an Bord jedes Fliegers. Bitte liebe Leute, haltet euch an Vorgaben und respektiert die Arbeit derer, die die Fliegerei zu einem sicheren Verkehrsmittel machen.

      Die Teststreifen, die Alex beschreibt, sind nicht für Drogen, sondern für Sprengstoff. FYI: Bestimmte Handcremes sowie Schilddrüsenmedikamente schlagen hier einen „false positive“ an, und dann steht man argumentativ nicht gut da. Solltet ihr eines von beiden benutzen, googelt euch durch.

      • Kevin

        Mrz 5, 2020 at 11:53

        Da kann ich Chris nur zustimmen. Das Sprichworte „Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus“ gibt es nicht umsonst. Man muss jedes kleinste Metallteil ablegen, da kommt niemand jemals mit Fallschirm am Körper durch die Security. Mal abgesehen davon, das ich bezweifle das man in dem Aufzug überhaupt in die Nähe eines Scanners kommt, das ist eine genauso unnötige Provokation wie „Witze“ bei der Einreisebefragung.
        Wer dann nicht mitgenommen wird, hat es sich selbst zuzuschreiben.

  4. Laura

    Dez 21, 2017 at 13:28

    Hallo zusammen,

    ich habe von der Bundespolizei für den Flughafen Düsseldorf folgende Info bekommen:

    „Ihr Fallschirm mit dem automatischen Notfallsystems “CYPRES“ stellt keinen verbotenen Gegenstand gemäß Anlage 4-C der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 dar und ist damit nicht den an Bord eines Luftfahrzeuges verbotenen Gegenständen zuzuordnen. Ihr Fallschirm mit dem angegebenen Notfallsystem unterliegt auch nicht den Gefahrgutverordnungen. Insofern ist gegen die Mitnahme Ihres Fallschirms als Handgepäck, bei entsprechender Einhaltung der Handgepäckbestimmungen Ihres Luftfahrtunternehmens hinsichtlich Größe und Gewicht, nichts einzuwenden. Ungeachtet der Mitnahmeerlaubnis kann es jedoch aufgrund der Besonderheit Ihres Gepäckstückes an der Luftsicherheitskontrollstelle zu gesonderten Überprüfungen Ihres Fallschirms kommen.“

    Vielleicht hilfreich für reisende ab Düsseldorf 🙂

    Liebe Grüße
    Laura

    • Kevin

      Dez 21, 2017 at 14:32

      Hallo Laura, Danke fürs Teilen!
      Ich habe die Information oben hinzugefügt.

  5. Chris

    Mrz 5, 2020 at 11:34

    Hallo allerseits!

    Großartige Zusammenstellung von Informationen, danke dafür. Die Links zur Cypres-Seite funktionieren nicht mehr, aber alle erforderlichen Dokumente sind unter https://www.cypres.aero/documents/travel-documents/ zu finden.

    Verkehrsflugzeuge sind mein Arbeitsplatz, ich kenne also die Vorgänge rund um den Flughafen sehr gut. Da an den Sicherheitskontrollen häufig Dienstleister arbeiten, zählt der Eindruck. Eine Mappe mit allen erfoderlichen Dokumenten und die Benutzung des Wortes „SPORT-Fallschirm“ stillt in der Regel alle Alarmglocken. Die Argumentation, mit einem Rettungsgerät an Bord gehen zu wollen, wie jemand in einem Beitrag hier vorschlägt, solltet ihr unbedingt vermeiden. Zu fragwürdig, zu dubios. Weiß er etwa dass er ihn braucht? Will er eine Tür öffnen? Völliger Quark. Das Ding ist ein Sportgerät. Verkehrsflugzeug und Absetzflieger sind zwei völlig unterschiedliche Disziplinen.

    Die TSA in den USA kann hin und wieder mal einen renitenten Sherriff an der SiKo haben. Dokumente mit Stempel sowie Geduld und ein freundlicher Gesamteindruck wirken auch hier Wunder. Die Kollegen haben zur Aufgabe, die Luftfahrt sicher zu machen, und das sollte man respektieren. Grundsätzlich immer Vorarbeit leisten und zumindest einen Namen oder eine Kontaktnummer vom jeweiligen Flughafen kennen. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten bei Ländern mit verschärften oder besonderen Sicherheitsvorkehrungen: China, Indien, Russland etc. Hier am besten beglaubigt übersetzte Dokumente vorlegen.

    • Kevin

      Mrz 5, 2020 at 12:11

      Da hat Cypres mal wieder ihre Webseite umgebaut und alle Links zerstört … Danke fürs Teilen Chris, hab ihn oben auch angepasst.

      Meine Erfahrung als Vielflieger ist: die Security macht auch nur ihren Job. Dort gilt wie überall anders, jeder hat mal einen schlechten Tag. Klar kann eine genaue Kontrolle nerven … aber das man mit einem Fallschirm mal mindestens Neugier, im ärgerlichen Falle Skepsis/Ablehnung auslöst, dürfte ja wohl nicht überraschen.

      Wenn man da aber gelassen bleibt und gut vorbereitet ist, ergeben sich meist nette Gespräche. Die meisten Menschen sind vor allem mal neugierig. Mit einem Fallschirm kann man das prima „ausnutzen“ und was erzählen von einem Thema mit dem die allermeisten Menschen nie Kontakt haben, was aber fast 100% aller spannend finden.

  6. P.R.

    Dez 20, 2021 at 13:26

    Anbei die umgehende Antwort der BPol Flughafen FUHLSBÜTTEL / HH

    Sehr geehrter Herr XXX,

    gegen die Mitnahme Ihres Sportfallschirms, mit dem automatischen Notfallsystem „CYPRES“, im Handgepäck, ist nichts einzuwenden.

    Bitte weisen Sie zu Beginn der Luftsicherheitskontrolle die eingesetzten Mitarbeitenden auf den von Ihnen mitgeführten Fallschirm hin und legen diesen getrennt von Ihren anderen Sachen zur Luftsicherheitskontrolle vor.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    XXXXXXX
    __________________________________________________
    Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg I Luftsicherheit
    Flughafenstraße 1 -3 I 22335 Hamburg

    Telefon: 040 50027 – 132 I Fax: 030 204561 – 2430

  7. P.R.

    Dez 20, 2021 at 13:28

    Die BPOl am Flughafen München verweist lediglich auf die SGM (ziviler Sicherheitsdienstleister).
    Eine Antwort von diesen habe ich nicht erhalten.

  8. Kevin

    Dez 20, 2021 at 13:40

    Danke fürs Teilen Deiner Erfahrungen! Das man per keine Antwort erhält, ist allerdings ziemlich ärgerlich. Nach meiner Recherche veröffentlicht die „FMSicherheit Flughafen München Sicherheit GmbH“ weder ein korrektes Impressum noch eine Kontakt Email Adresse. Hast Du da mehr Infos?

  9. Pascal

    Apr 12, 2022 at 20:28

    Rückmeldung vom Flughafen Stuttgart:

    Sehr geehrter Herr XXX,
    Ihr Fallschirm mit dem automatischen Notfallsystems “CYPRES“ stellt keinen verbotenen Gegenstand gemäß Anlage 4-C der Verordnung EU-185/2010 dar und ist damit nicht den an Bord eines Luftfahrzeuges verbotenen Gegenständen zuzuordnen. Ihr Fallschirm mit dem angegebenen Notfallsystem unterliegt auch nicht den Gefahrgutverordnungen. Insofern ist gegen die Mitnahme Ihres Fallschirms als Handgepäck, bei entsprechender Einhaltung der Handgepäckbestimmungen Ihres Luftfahrtunternehmens hinsichtlich Größe und Gewicht, nichts einzuwenden. Ungeachtet der Mitnahmeerlaubnis kann es jedoch aufgrund der Besonderheit Ihres Gepäckstückes an der Luftsicherheitskontrollstelle zu gesonderten Überprüfungen Ihres Fallschirms kommen.

    Ich empfehle Ihnen meine E-Mail auszudrucken und Sie bei Erfordernis an der Kontrollstelle vorzulegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    XXXx

    Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
    Flughafenstr. 34 | 70629 Stuttgart
    Tel. +49 711 78781-1132 | Fax +49 711 78781-2099

  10. Kevin

    Apr 12, 2022 at 20:37

    Danke Pascal fürs Teilen!

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